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SUMMARY:Neue Umweltanforderungen an Industrie: Umsetzung der Seveso III Richtlinie in nationales Recht
DESCRIPTION:Für Unternehmen mit bestimmten Mengen an gefährlichen Stoffen gelten zur Gefahrenabwehr für Mitarbeiter dieser sogenannten Störfallbetriebe und deren unmittelbares Umfeld europaweit besondere Schutzanforderungen nach der Seveso Richtlinie. Am 31. Mai 2015 endet die nationale Umsetzungsphase der Seveso Richtlinie 2012/18/EU\, die für Unternehmen und Behörden eine Reihe neuer rechtlicher Anforderungen vorsieht. Ziel ist es\, die Vorgaben an die Verordnung zur Einstufung\, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-VO) anzupassen. Darüber hinaus sind bspw. neue Anforderungen an behördliche Inspektionen sowie an die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die neuen europarechtlichen Anforderungen\, erfahren aus erster Hand den nationalen Umsetzungsstand sowie aktuelle Entwicklungen zur festzusetzenden Abstandsbetrachtung zum unmittelbaren Umfeld. Gesondert wird auf die neue Zuordnung von Unternehmen mit gefährlichen Abfällen als Störfallbetriebe eingegangen. Abschließend erfahren Sie durch die zuständige Berliner Behörde\, welche vorbereitenden Maßnahmen für eine Umsetzung dort getroffen werden.ProgrammÜberblick über die rechtlichen Anforderungen an Störfallbetriebe und deren UmfeldRA Stefan Kobes\, Luther RechtsanwaltskanzleiUmsetzungsstand in nationales RechtDipl.-Ing. Oliver Ludwig\, Bundesministerium für Umwelt\, Naturschutz\, Bau- und ReaktorsicherheitAktuelle Entwicklungen zu Abstandsempfehlungen – Konkretisierung in KAS 32 Dr.-Ing. Bernd Schalau\, Mitglied der AG "Szenarienspezifische Fragestellungen zum Leitfaden KAS 18"Exkurs: Störfallrecht &amp\; Abfälle – Einordnung nach KAS 25RA Stefan Kobes\, Luther RechtsanwaltskanzleiWie bereitet sich Berlin auf die Umsetzung vorKarin Thiele\, Bernd Rose\, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung &amp\; Umwelt Offene Fragerunde (Quelle: Internetseite)
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